Aktuelles
Neues Verfahren für Gestattungen!
Am 01.01.2026 tritt ein neues Landesgaststättengesetz in Kraft. Es ergeben sich vor allem Änderungen für Veranstaltungen mit Alkoholausschank: Die bisherige Gestattung/Ausschankgenehmigung wird abgelöst durch eine Anzeigepflicht für ein vorübergehendes Gastgewerbe.Über den genauen Ablauf haben wir bisher leider noch keine Kenntnis erhalten. Wir informieren dann auf unserer Homepage und im neuen Jahr im Amtsblatt.
Die Veranstaltung muss zwei Wochen im Voraus angezeigt werden (bei Veranstaltungen vor dem 18. Januar 2026 verkürzt sich die Frist).