Aktuelles
Neues Verfahren für Gestattungen!
Am 01.01.2026 ist ein neues Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Es ergeben sich vor allem Änderungen für Veranstaltungen mit Alkoholausschank: Die bisherige Gestattung/Ausschankgenehmigung wird abgelöst durch eine Anzeigepflicht für ein vorübergehendes Gastgewerbe.Die Veranstaltung muss zwei Wochen im Voraus angezeigt werden. Nutzen Sie hierzu bitte das hier abrufbare Formular.