Zahlen und Fakten
Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2020
Nach §§ 193 Abs. 5 und 196 Baugesetzbuch (BauGB) in der geltenden Fassung, i.V. m. den §§ 5 Abs. 2, 8 Abs. 2 und 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 in der Fassung vom 26. September 2017 wurden vom Gutachterausschuss der Gemeinde St. Märgen folgende Bodenrichtwerte für Grundstücke im Gebiet der Gemeinde St. Märgen zum Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt
Wertzone | Lage/Gebiet | Mittelwert |
---|---|---|
1 | Hirschenhof, Landfeldweg 2 - 6, Feldbergstraße 9 | 260,00 € |
2 | Rankhofstraße, Landfeldweg 1, Pfändlermatte, Glottertalstraße (östliche Straßenseite) | 230,00 € |
3 | Südhang (auch Weberacker), Birkenweg, Abt-Dilger-Weg, Waldweg, Klausenweg 6 - 12 | 225,00 € |
4 | Wagensteigstraße, Feldbergstraße, Kirchplatz, Rathausplatz, Kronenmatte, Klosterhof, Klausenweg 2 - 4 | 200,00 € |
5 | Glottertalstraße (westliche Straßenseite), Löwenstraße, Kandelweg, Talweg, Mattenweg | 185,00 € |
6 | Gewerbegebiet 'Klausen' und 'Klausen II' | 125,00 € |
7 | Bereich Ohmenberg | 120,00 € |
8 | Außenbereich | 35,00 € |
9 | Landwirtschaftliche Flächen | 1,10 € |
10 | Forstwirtschaftliche Grundstücke | 0,50 € |
Diese Werte beinhalten alle Erschließungskosten. Soweit diese ganz oder teilweise ausstehen, ist zur Verkehrswertermittlung ein entsprechender Abzug vorzunehmen.
Die Bodenrichtwerte sind, soweit vorhanden, von unbebauten Grundstücken und nach Erfahrung auf dem örtlichen Grundstücksmarkt als Preise abgeleitet, wie sie sich ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse ergeben. Sie beziehen sich auf Grundstücke ohne deren Bebauung mit gebietstypischen Eigenschaften. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften insbesondere bezüglich Größe, Gestalt, Bodenbeschaffenheit, Umwelteinflüssen, tatsächlicher Nutzung und Nutzbarkeit- bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Die Lage-/Gebietsbezeichnungen und die gebietstypischen Nutzungen können von eventuell vorhandenen Bebauungsplanfestsetzungen o.ä. abweichen und begründen keine baurechtlichen Ansprüche.
Die Einteilung der Gebiete nach Richtwertkarte erfolgt nach Kaufpreisrelationen und Markteinschätzung.
Die Angaben sind Mittelwerte. Einzelgrundstücke in den zonal abgrenzten Bereichen können hierbei bis ca. +/-30 % abweichen.
Der Wert des einzelnen Grundstückes ist im Bedarfsfall durch ein Verkehrswertgutachten zu ermitteln.
Aufgestellt nach und entsprechend §196 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Bodenrichtwerte sind, soweit vorhanden, von unbebauten Grundstücken und nach Erfahrung auf dem örtlichen Grundstücksmarkt als Preise abgeleitet, wie sie sich ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse ergeben. Sie beziehen sich auf Grundstücke ohne deren Bebauung mit gebietstypischen Eigenschaften. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften insbesondere bezüglich Größe, Gestalt, Bodenbeschaffenheit, Umwelteinflüssen, tatsächlicher Nutzung und Nutzbarkeit- bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Die Lage-/Gebietsbezeichnungen und die gebietstypischen Nutzungen können von eventuell vorhandenen Bebauungsplanfestsetzungen o.ä. abweichen und begründen keine baurechtlichen Ansprüche.
Die Einteilung der Gebiete nach Richtwertkarte erfolgt nach Kaufpreisrelationen und Markteinschätzung.
Die Angaben sind Mittelwerte. Einzelgrundstücke in den zonal abgrenzten Bereichen können hierbei bis ca. +/-30 % abweichen.
Der Wert des einzelnen Grundstückes ist im Bedarfsfall durch ein Verkehrswertgutachten zu ermitteln.
Aufgestellt nach und entsprechend §196 Baugesetzbuch (BauGB).
- Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2020
(PDF Datei - 707 KB)
Grund- und Gewerbesteuer
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 450 vH
Grundsteuer B: 340 vH
Gewerbesteuer: 340 vH
Grundsteuer B: 340 vH
Gewerbesteuer: 340 vH
Hundesteuer
erster Hund: 90,- €
zweiter Hund (... und jeder weitere): 150,- €
zweiter Hund (... und jeder weitere): 150,- €
Trinkwasser
Nitrat: 6,3
Gesamthärte: 3,3
Härtebereich des Waschmittelgesetzes: 1
Gesamthärte: 3,3
Härtebereich des Waschmittelgesetzes: 1
Verbrauchsgebühren
Wasser: 2,30 € (zzgl. 7% MwSt) pro m³
Abwasser: 3,70 € pro m³
Abwasser: 3,70 € pro m³